Wenn Eltern oder Schüler einen Grund haben, sich über eine s c h u l i s c h e Angelegenheit zu beschweren, gibt es folgendes Verfahren:
Beschwerden von Schülern
Beschwerden über Vorfälle, die während der Pause mit Mitschülern auftreten, werden durch die aufsichtsführenden Lehrkräfte gelöst. Je nach Konflikt kann eine Streitschlichtung erfolgen, eine Erörterung im Klassenrat und/oder die Einbeziehung der Klassenleitung und/oder Schulleitung.
Treten die Beschwerden über Mitschüler im Unterricht auf, ist in erster Linie die Klassenlehrkraft bzw. die Fachlehrkraft zuständig, um tragfähige Lösungen zu finden. Individuelle Probleme von Schüler/Innen werden in Einzelgesprächen mit der Klassenlehrkraft geklärt. Auch eine Beratungslehrkraft wäre ansprechbar. Dabei ist abzuwägen, ob je nach Schwere des Problems, die Erziehungsberechtigten dazugebeten werden.
In allen Klassen ab Klasse 2 (2.Halbjahr) ist ein Klassenrat einzurichten.
Bei Beschwerden von Schülern über Lehrkräfte wird zunächst die Klassenleitung eingeschaltet. Wenn das Problem nicht behoben werden kann, wird die Schulleitung hinzugezogen.
Beschwerden von Eltern
Beschwerden von Eltern sollen an die betroffenen Lehrkräfte gerichtet sein. Wenden sich Eltern direkt an die Schulleitung, obwohl es um eine Lehrkraft geht, bittet die Schulleitung die Eltern darum, das direkte Gespräch zunächst nachzuholen. Sollte ein Gespräch unter Teilnahme der Schulleitung notwendig sein, können weitere Personen hinzugezogen werden, z.B. die Elternvertreter der Klasse. Auch kann die betroffene Lehrkraft, eine weitere Lehrkraft aus der Klasse zum Gespräch bitten. Dafür ist eine Absprache untereinander notwendig. “Tür und Angel” - Gespräche sind zu vermeiden.
Beschwerden im Ganztagsbereich oder in der Betreuungszeit
Eltern und Schüler richten ihre Beschwerde direkt an die betroffene Person, z.B. die Stammgruppenleitung. Die Koordinatorin für den Nachmittagsbereich hilft bei der Weitergabe der Beschwerde und steht in schwierigen Fällen als weitere Ansprechpartnerin für die Klärung zur Verfügung. Sie kann sich zusätzliche Hilfe durch die Schulleitung holen.
Insgesamt müssen alle Beteiligten Z E I T haben. Lehrkräfte können nur sehr bedingt in Pausen Beschwerden bearbeiten. Bitten um Rückruf können über das Sekretariat an die Lehrkraft weitergeleitet werden.