Schulvereinbarung

Alle neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler erhalten eine vom Kollegium und Eltern erarbeitete Schulvereinbarung. Die Überarbeitung erfolgte im Frühjahr 2015 in der Arbeitsgruppe "Soziales Lernen" im Rahmen der Schulprogrammarbeit. Danach erfolgt die Vorstellung und Beschlussfassung im Schulvorstand, im Schulelternrat und zum Schluss in der Gesamtkonferenz.

Die Schulvereinbarung soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schulgemeinschaft schützen, dieses ausbauen und entwickeln helfen, indem sie

  • selbstverständliche Grundsätze für den alltäglichen Umgang miteinander ins Bewusstsein rückt und
  • diese durch die Form der Selbstverpflichtung mit größerer Verbindlichkeit ausstattet.

Unsere Schulverinbarung stellt damit eine wichtige Grundlage für die Erziehungsarbeit an unserer Schule dar.

Die Einhaltung der in der Schulvereinbarung formulierten Grundsätze soll:

  • die Schulzufriedenheit erhöhen,
  • das Lernklima verbessern.

Schließlich soll sie auch das Bewusstsein stärken, dass schulische Bildungs-und Erziehungsarbeit nur erfolgreich sein kann, wenn in der Schule, bei den SchülerInnen und der Elternschaft Einvernehmen über grundlegende Ziele herrscht.