Elternarbeit an der Hermann-Billung Grundschule Hermannsburg

Elternarbeit an der Hermann-Billung Grundschule Hermannsburg

Die Grundschule Hermannsburg soll ein Ort sein, an dem sich unsere Kinder wohlfühlen, den sie gerne besuchen, und an dem sie den Spaß am Lernen und an der Schule insgesamt vermittelt bekommen können. Dafür ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit von Schulleitung, Kollegium und Elternschaft erforderlich.

Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich für die Schule zu engagieren:

  • Elternvertretung der Klassen
  • Mitarbeit im Schulelternrat
  • Mitarbeit im Schulvorstand
  • Mitarbeit im Schulverein
  • Mitarbeit in der Schulhof-AG
  • "Helfende Hand" bei Schulhofaktionstagen, Sportfesten, Ausflügen, Fahrradprüfung, Gesundes Frühstück, etc.

Hier ein paar Infos zu den Aufgaben der ElternvertreterInnen und des Schulelternrates.

  

Klassen-ElternvertreterInnen

In jeder Klasse wählt die Klassenelternschaft in der 1. und 3. Klassenstufe zwei ElternvertreterInnen. Diese sind AnsprechpartnerInnen für Lehrer und Eltern und kümmern sich um die Belange der Klasse.

Des Weiteren werden VertreterInnen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz) gewählt.

Beide Wahlen gelten für die Dauer von zwei Jahren.

In Absprache mit der KlassenlehrerIn laden die ElternvertreterInnen die Erziehungsberechtigten mindestens zweimal im Jahr zu einem Klassenelternabend ein. Ergänzend dazu können Elternstammtische zum Informationsaustausch von den ElternvertreterInnen initiiert werden.

  

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat besteht entsprechend der Geschäftsordnung aus den ElternvertreterInnen aller Klassen.

Somit gehören dem Schulelternrat bei 15 Klassen 30 ElternvertreterInnen an, die aus ihrem Kreis für die Dauer von zwei Jahren

  • eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine StellvertreterIn
  • VertreterInnen für die Gesamtkonferenz
  • VertreterInnen für den Schulvorstand
  • VertreterInnen für alle Fachkonferenzen der Unterrichtsfächer
  • und alle StellvertreterInnen für die Konferenzen und Gremien

wählen.

Die/der Vorsitzende lädt mindestens zweimal im Jahr zur Schulelternratssitzung ein, wo in Zusammenarbeit mit der Schulleitung inhaltliche und organisatorische Fragen des Schulalltages besprochen werden.

Mindestens zweimal im Jahr lädt die Schulleitung alle Lehrkräfte, Vertreter der Betreuungskräfte und die sechs ElternvertreterInnen zur Gesamtkonferenz ein.

Die jeweiligen Fachlehrer treffen sich zur Abstimmung in ihrem Unterrichtsfach auf den Fachkonferenzen, zu denen die gewählten ElternvertreterInnen eingeladen werden.

An den Gesamt- und Fachkonferenzen nehmen die Erziehungsberechtigten als stimmberechtigte Mitglieder teil und informieren den Schulelternrat über die Inhalte und Beschlüsse.

Eine weitere Aufgabe des Schulelternrates ist die Wahl der VertreterInnen der Erziehungsberechtigten für den Schulvorstand.

Für Anregungen, Rückfragen und Probleme stehen die ElternvertreterInnen, die Eltern im Schulvorstand und der Schulelternrat gerne zur Verfügung und sind über das Sekretariat der Schule (Frau Marquardt) zu erreichen.

Weitere Informationen zum Thema schulische Elternarbeit gibt es auch unter: